Wiedereinlagerungsgebühren

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie in TRASER DMS 365 Wiedereinlagerungsgebühren einrichten und berechnen. Wiedereinlagerungsgebühren können von Händlern erhoben werden, um den Bearbeitungsaufwand der Prüfung und erneuten Einlagerung von retournierten Artikeln auszugleichen. Dieses Kapitel ist in die folgenden Abschnitte gegliedert:

Wiedereinlagerungsgebühren einrichten

Gehen Sie wie folgt vor, um die Verwendung von Wiedereinlagerungsgebühren in TRASER DMS 365 einzurichten:

  • Suchen Sie die Seite Debitoren & Verkauf Einr. über die Schnellsuche (ALT+Q).
  • Navigieren Sie zum Inforegister Wiedereinlagerungsgebühr.
  • Füllen Sie die Felder anhand der folgenden Tabelle aus:
Option Beschreibung
Wiedereinlagerungsgebühr Prozentsatz Geben Sie hier den Prozentsatz an, der in Verkaufsreklamationen und Verkaufsgutschriften zur Berechnung von Wiedereinlagerungsgebühren verwendet werden soll.
Min. Wiedereinlagerungsgebühr Geben Sie hier den Mindestbetrag an, der als Wiedereinlagerungsgebühr pro Verkaufszeile berechnet werden soll. Ist die vom System errechnete Gebühr geringer als der hier angegebene Mindestbetrag, wird sie auf den entsprechenden Wert angehoben.
Max. Wiedereinlagerungsgebühr Geben Sie hier den Höchstbetrag an, der als Wiedereinlagerungsgebühr pro Verkaufszeile berechnet werden soll. Ist die vom System errechnete Gebühr höher als der hier angegebene Höchstbetrag, wird sie auf den entsprechenden Wert gesenkt.
Ressource für Wiedereinlagerungsgebühr Wählen Sie hier eine Ressource aus, die als Wiedereinlagerungsgebühr auf Verkaufszeilen verwendet werden soll, oder richten Sie eine neue Ressource ein. Sie können nur Ressourcen verwenden, die als Aufschlagsressource gekennzeichnet sind.

Tipp

Um einen Festbetrag als Wiedereinlagerungsgebühr zu berechnen, geben Sie in den Feldern Min. Wiedereinlagerungsgebühr und Max. Wiedereinlagerungsgebühr denselben Wert ein.

Sie haben die Einrichtung der Wiedereinlagerungsgebühr erfolgreich abgeschlossen.

Wiedereinlagerungsgebühren berechnen

Sie können Wiedereinlagerungsgebühren in Verkaufsreklamationen und Verkaufsgutschriften berechnen. Gehen Sie wie folgt vor, um eine Wiedereinlagerungsgebühr zu einem entsprechenden Beleg hinzuzufügen:

Hinweis

Wiedereinlagerungsgebühren können nur für Artikelzeilen berechnet werden.

  • Suchen Sie die Seite Verkaufsreklamation bzw. Verkaufsgutschriften über die Schnellsuche (ALT+Q).
  • Öffnen Sie die Verkaufsreklamation bzw. Verkaufsgutschrift, zu der Sie eine Wiedereinlagerungsgebühr hinzufügen möchten.
  • Klicken Sie in der Menüleiste auf Vorbereiten > Wiedereinlagerungsgebühr einfügen.

Tipp

Sie können Wiedereinstellungsgebühren auch als eigenständige Rechnung fakturieren. Klicken Sie dafür in der Menüleiste der Reklamation bzw. Gutschrift auf Negative Zeilen übertragen.... Wählen Sie im Feld In Belegart die Option Rechnung aus und bestätigen Sie mit OK. Sie können die neu erstellte Rechnung anschließend wie gewohnt fakturieren.

Sie haben erfolgreich eine Wiedereinlagerungsgebühr in einer Verkaufsreklamation bzw. Verkaufsgutschrift berechnet. Die Wiedereinlagerungsgebühr wird pro Artikelzeile als Ressourcenzeile eingefügt und in der Spalte Zeilenbetrag Ohne MwSt. vom Erstattungsbetrag abgezogen.