Reverse-Charge-Verfahren
VORSICHT!
Die nachfolgende Beschreibung erteilt keine Auskunft über das geltende Steuerrecht.
Für nähere Informationen zum Reverse-Charge-Verfahren bzw. zu innergemeinschaftlichen Lieferungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.
In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie in TRASER DMS 365 die korrekte Buchung der Umsatzsteuer in Servicebelegen für EU-Transaktionen gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung einrichten. In TRASER DMS 365 wird die Berechnung der Umsatzsteuer über MwSt.-Buchungsgruppen abgewickelt. Gehen Sie wie folgt vor, um die zutreffenden MwSt.-Buchungsgruppen für die Umsatzsteuerberechnung einzurichten:
Hinweis
In der nachfolgenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass Sie bereits die erforderlichen MwSt.-Buchungsgruppen auf der Seite MwSt.-Buchungsmatrix Einr. eingerichtet haben. Wenn Sie weitere Informationen zur Einrichtung von MwSt.-Buchungsgruppen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei TRASER Software GmbH.
- Suchen Sie die Seite Finanzbuchhaltung Einrichtung über die Schnellsuche (ALT+Q).
- Navigieren Sie zum Inforegister TRASER.
- Wählen Sie im Feld MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe §6a UStG die Buchungsgruppe aus, die verwendet werden soll, wenn die EU-Transaktion als innergemeinschaftliche Lieferung gilt und gemäß § 6a UStG als steuerfrei gebucht werden muss. Dies ist der Fall, wenn in einem Serviceauftrag mehr als 50 % des gesamten Rechnungsbetrags auf Ersatzteile entfallen.
- Wählen Sie im Feld MwSt.-Produktbuchungsgruppe §6a UStG die Buchungsgruppe aus, die verwendet werden soll, wenn die EU-Transaktion als innergemeinschaftliche Lieferung gilt und gemäß § 6a UStG als steuerfrei gebucht werden muss. Dies ist der Fall, wenn in einem Serviceauftrag mehr als 50 % des gesamten Rechnungsbetrags auf Ersatzteile entfallen.
Sie haben erfolgreich die Umsatzsteuerberechnung für das Reverse-Charge-Verfahren bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen eingerichtet. Bei der Buchung von Servicebelegen für einen Debitor, der zur entsprechenden MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe gehört, wird die Umsatzsteuer nun automatisch korrekt berechnet.