Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von KI-Tools bei der Recherche und Texterstellung erstellt. Vor der Veröffentlichung wurde er von unserem Redaktionsteam redaktionell und inhaltlich geprüft und einem Faktencheck unterzogen.

Reverse-Charge-Verfahren

VORSICHT!

Die nachfolgende Beschreibung erteilt keine Auskunft über das geltende Steuerrecht.
Für nähere Informationen zum Reverse-Charge-Verfahren bzw. zu innergemeinschaftlichen Lieferungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.

In diesem Kapitel erfahren Sie, wie Sie die korrekte Buchung der Umsatzsteuer in Servicebelegen für EU-Transaktionen gemäß dem Reverse-Charge-Verfahren bzw. einer innergemeinschaftlichen Lieferung einrichten. In unserer ERP-Lösung wird die Berechnung der Umsatzsteuer über MwSt.-Buchungsgruppen abgewickelt. Gehen Sie wie folgt vor, um die zutreffenden MwSt.-Buchungsgruppen für die Umsatzsteuerberechnung einzurichten:

Wichtig

Eine EU-Transaktion gilt als innergemeinschaftliche Lieferung, wenn in einem Serviceauftrag mehr als 50 % des gesamten Rechnungsbetrags auf Ersatzteile entfallen.

Hinweis

In der nachfolgenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass Sie bereits die erforderlichen MwSt.-Buchungsgruppen auf der Seite MwSt.-Buchungsmatrix Einr. eingerichtet haben. Wenn Sie weitere Informationen zur Einrichtung von MwSt.-Buchungsgruppen benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner bei TRASER Software GmbH.

  • Suchen Sie die Seite Finanzbuchhaltung Einrichtung über die Schnellsuche (ALT+Q).
  • Navigieren Sie zum Inforegister Equipment DMS.
  • Wählen Sie im Feld MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe §6a UStG die Buchungsgruppe für EU-Transaktionen aus, die als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6a UStG steuerfrei gebucht werden müssen.
  • Wählen Sie im Feld MwSt.-Produktbuchungsgruppe §6a UStG die Buchungsgruppe für EU-Transaktionen aus, die als innergemeinschaftliche Lieferung gemäß § 6a UStG steuerfrei gebucht werden müssen.

Sie haben erfolgreich die Umsatzsteuerberechnung für das Reverse-Charge-Verfahren bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen eingerichtet. Bei der Buchung von Servicebelegen für einen Debitor, der zur entsprechenden MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe gehört, wird die Umsatzsteuer nun automatisch korrekt berechnet.