Abschreibung
Synonyme
AfA | Absetzung für Abnutzung | Amortisierung

Definition

VORSICHT!

Die nachfolgende Beschreibung erteilt keine Auskunft über das geltende Steuerrecht.
Für nähere Informationen zu Abschreibungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.

Die Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung (AfA) ist ein gängiges Verfahren in der Finanzbuchhaltung, um die Wertminderung von Anlagevermögen bzw. Umlaufvermögen zu erfassen und zu verrechnen. Üblicherweise werden hierbei die Anschaffungskosten eines Vermögensgegenstands, z. B. einer Maschine oder einer Lizenz, gleichmäßig über die vorgesehene Nutzungsdauer verteilt. Dies ermöglicht, den Wertverlust eines Vermögensgegenstands in der Bilanz abzubilden, und erleichtert die korrekte Berechnung des tatsächlichen Unternehmensvermögens.

Typische Ursachen für die Wertminderung eines Vermögensgegenstands sind z. B. Abnutzung, Verschleiß, Witterung, technologischer Fortschritt oder geänderte rechtliche Rahmenbedingungen. Abhängig von der Art des Wertverlusts sind unterschiedliche Abschreibungsmethoden möglich. Dazu wird außerdem zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen unterschieden.

In TRASER DMS 365 können Abschreibungen entweder automatisch über Stapelverarbeitung oder manuell mithilfe von Buchungsblättern gebucht werden. Um die korrekte Berechnung zu erleichtern, kann die Anzahl der Abschreibungsmonate (auf Basis der vorgesehenen Nutzungsdauer) direkt an einem Serviceartikelmodell bzw. einer -unterkategorie hinterlegt werden.

Zusätzlich zur hier beschriebenen bilanziellen Abschreibung ist es außerdem möglich, kalkulatorische Abschreibungen in TRASER DMS 365 zu berechnen und zu buchen.

Zum Weiterlesen

Abschreibungsmethoden für Anlagen bei Microsoft
Abschreibung bei Wikipedia