Agenturgeschäft
Definition
Bei einem Agenturgeschäft handelt ein Vermittler im Namen und auf Rechnung eines Auftraggebers und erhält dafür eine Provision. Agenturgeschäfte finden vor allem im Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen und -maschinen Anwendung. Im Gegensatz zu einem Eigengeschäft ist der Vermittler zu keinem Zeitpunkt Eigentümer der Ware.
In TRASER DMS 365 können Sie Agenturgeschäfte verarbeiten, um z. B. den Verkauf eines Serviceartikels im Auftrag eines Verkaufsdebitors an einen Einkaufsdebitor abzubilden.
Wichtig!
Bitte beachten Sie, dass Agenturgeschäfte ausschließlich in Deutschland zulässig sind. Die vorausgehende Beschreibung enthält keine Informationen zum geltenden Steuerrecht. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.