Anlagevermögen

Definition

Anlagevermögen bezeichnet im Kontext der Finanzbuchhaltung alle Vermögensgegenstände, die langfristig im Unternehmen verbleiben und dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dienen. Damit bildet es das Gegenstück zum Umlaufvermögen und sichert die Ausstattung sowie Funktionstüchtigkeit eines Unternehmens. Zum Anlagevermögen gehören beispielsweise:

  • Sachanlagen wie Grundstücke, Immobilien, technische Anlagen, Maschinen, Fahrzeuge oder Büroausstattung
  • immateriellen Vermögensgegenstände wie Firmenwerte, Marken, Software, Lizenzen, Patente oder unternehmensinterne (Kunden-)Daten
  • Finanzanlagen wie Beteiligungen, Ausleihungen oder Wertpapiere

Zusätzlich wird zwischen abnutzbarem und nicht abnutzbarem Anlagevermögen unterschieden. Als abnutzbares Anlagevermögen gelten z. B. Gebäude, Fahrzeuge, Maschinen, Büroausstattung, Software oder Patente. Für diese Art von Vermögensgegenständen erfolgt üblicherweise eine jährliche Abschreibung während der Nutzungsdauer. Grundstücke, Wertpapiere sowie im Bau befindliche technische Anlagen zählen hingegen zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen und können üblicherweise nicht abgeschrieben werden.

In TRASER DMS 365 können Serviceartikel als Anlage im System hinterlegt werden. Es ist ebenfalls möglich, kalkulatorische Abschreibungen für diese Serviceartikel zu berechnen, um die Wertminderung während der Nutzungsdauer einer Maschine abzubilden. Ein Assistent erleichtert zudem die Umbuchung von Umlaufvermögen in Anlagevermögen.

Zum Weiterlesen

Anlagevermögen bei Wikipedia