Altteilsteuer

Definition

Die Altteilsteuer ist im deutschen Umsatzsteuerrecht eine besondere Form der Umsatzsteuer in der Kfz-Branche.
Diese Steuer wird von der Werkstatt oder dem Händler an das Finanzamt abgeführt und für den Kunden auf der Rechnung separat aufgeführt.
In TRASER DMS 365 wird die Altteilsteuer wie folgt berechnet:

Hinweis

Die nachfolgende Beschreibung erteilt keine Auskunft über das geltende Steuerrecht.
Die in diesem Beispiel verwendeten Prozentsätze dienen ausschließlich zur Verdeutlichung der Systemberechnung und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit. Für nähere Informationen zur Altteilsteuer wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.

Menge Beschreibung Betrag
1 Austauschmotor 1000 EUR
+ Umsatzsteuer (19 %) 190 EUR
+ Umsatzsteuer (19 %) auf den Wert des Altteils* von 100 EUR 19 EUR
- Gesaamtbetrag 1209 EUR

*In dieser Rechnung wurde das Altteil mit einem Durchschnittswert von 10 % des so genannten Bruttoaustauschentgelts (10 % vom Wert des Austauschteils) bewertet.

Zum Weiterlesen

Altteilsteuer bei Wikipedia

Synonyme

Altteilesteuer | Austauschteilsteuer