Deaktivierung

Definition

Unter Deaktivierung versteht man im Kontext der Vermietung das physische sowie digitale Zuweisen eines Objekts aus dem Mietlagerort zurück an den Verkaufslagerort (Dekommissionierung). Das Objekt steht somit ausschließlich zum Verkauf zur Verfügung.

Synonyme

Umlagerung | Dekommissionierung