Inzahlungnahme
Definition
Inzahlungnahme bezeichnet im Maschinen- und Fahrzeughandel die Rücknahme einer gebrauchten Maschine bzw. eines gebrauchten Fahrzeugs von einem Debitor im Austausch gegen eine Gutschrift. Findet die Inzahlungnahme im Rahmen eines Verkaufs statt, wird die Gutschrift mit dem Verkaufspreis verrechnet, sodass der Debitor nur noch die Differenz begleichen muss. In TRASER DMS 365 können Inzahlungnahmen als eigenständiger Prozess oder über die Soll-Kalkulation abgewickelt werden.