Wiedereinlagerungsgebühr

Definition

Wiedereinlagerungsgebühren werden von Händlern dazu verwendet, den Arbeitsaufwand der Prüfung und erneuten Einlagerung von retournierten Artikeln auszugleichen. In TRASER DMS 365 kann eine Wiedereinlagerungsgebühr als prozentualer Anteil des Verkaufspreises oder als Festbetrag eingerichtet werden. Im Rahmen einer Retoure wird die Gebühr standardmäßig in der Verkaufsreklamation oder Verkaufsgutschrift berechnet, kann aber auch als eigenständige Rechnung fakturiert werden.